GKV oder PKV: Was zahlen Selbstständige?
In der GKV zahlen freiwillig versicherte Selbstständige einen Beitrag auf ihre gesamten Einnahmen, also auch auf Miet- und Kapitalerträge, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (2026). Mit allgemeinem Beitragssatz (14,6 %) und durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 %) ergibt sich ein Höchstbeitrag von rund 1.017 € im Monat, zuzüglich Pflegeversicherung. Einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
In der PKV richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Gerade für junge, gesunde Selbstständige mit gutem Einkommen kann die PKV deutlich günstiger sein und gleichzeitig mehr leisten.
Krankentagegeld: der wichtigste Baustein
Für Selbstständige ist das Krankentagegeld oft wichtiger als jedes Komfortdetail im Tarif. Es ersetzt das Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
- Höhe: am Nettoeinkommen und den laufenden Fixkosten orientieren, inklusive Beiträgen zur PKV und Altersvorsorge.
- Karenzzeit: Ab welchem Krankheitstag wird gezahlt? Häufig ab dem 15., 29. oder 43. Tag. Eine längere Karenz senkt den Beitrag.
- Regelmäßig anpassen: Steigt Ihr Einkommen, sollte das Krankentagegeld mitwachsen.
Selbstbehalt bewusst wählen
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar. Für Selbstständige mit Rücklagen kann das sinnvoll sein. Beachten Sie aber: In Jahren mit schwankendem Einkommen müssen Sie den Selbstbehalt trotzdem tragen können.
Beitragsstabilität im Alter einplanen
Weil im Ruhestand kein Zuschuss eines Arbeitgebers kommt, sollten Selbstständige früh an das Alter denken. Beitragsentlastungstarife und eine sorgfältige Tarifauswahl helfen. Mehr dazu: PKV im Alter.
Schon privat versichert?
Auch bestehende Verträge lassen sich optimieren, etwa durch einen Tarifwechsel nach § 204 VVG oder eine Anpassung des Krankentagegelds an Ihr heutiges Einkommen.
Tipp: Wir vergleichen für Selbstständige und Freiberufler kostenfrei die relevanten Tarife und begründen unsere Empfehlung schriftlich.