Mainland VorsorgeVersicherung & GesundheitMandat erteilenErstgespräch vereinbaren

Antworten, bevor Siefragen müssen.

Die häufigsten Fragen rund um private Krankenversicherung, Tarifwechsel und unsere Arbeitsweise, klar und ohne Fachjargon.

Allgemein

Was ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG?

§ 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihres bestehenden Versicherers in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Für gleichwertige Leistungen ist grundsätzlich keine erneute Gesundheitsprüfung nötig, und Ihre Altersrückstellungen werden angerechnet. Für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Wir prüfen für Sie, welche Optionen konkret bestehen.

Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung?

Die PKV ist vor allem für Selbstständige, Beamte und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze interessant. Ob sich der Schritt lohnt, hängt von Gesundheitszustand, Familiensituation und persönlichen Zielen ab. Wir analysieren Ihre Situation und geben eine ehrliche Einschätzung, auch dann, wenn ein Wechsel aktuell nicht der richtige Schritt ist.

Was kostet eine Beratung bei Mainland Vorsorge?

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Bei einem PKV-Neuabschluss werden wir über die Courtage des Versicherers vergütet; für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bei der Tarifoptimierung nach § 204 VVG ist die Analyse kostenfrei, ein Honorar entsteht ausschließlich im Erfolgsfall: einmalig 12 × die erzielte monatliche Beitragsersparnis, vorab in Textform vereinbart. Unsere Vergütung legen wir in jedem Fall vorher offen.

Wie lange dauert der Beratungsprozess?

Nach dem Erstgespräch liegt Ihnen das Ergebnis in der Regel innerhalb weniger Werktage vor. Die Umstellung erfolgt, sofern möglich, zum darauffolgenden Monat. Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur Bestätigung durch den Versicherer.

Muss ich für die Beratung nach Frankfurt kommen?

Nein. Wir beraten bundesweit per Telefon. Der gesamte Prozess lässt sich vollständig digital abwickeln; Unterlagen können digital unterzeichnet und eingereicht werden.

PKV & Tarife

Wie viel kann ich durch einen Tarifwechsel sparen?

Das ist individuell: Der Endbetrag hängt von Ihrem Gesundheitszustand (etwa bei Risikozuschlägen oder gewünschten Mehrleistungen), Ihren Versicherungsjahren und den Tarifmöglichkeiten bei Ihrem Versicherer ab. Bei den von uns begleiteten Tarifwechseln nach § 204 VVG lag die Beitragsersparnis in der Regel zwischen 18 und 52 % des bisherigen Beitrags. Im Einzelfall kann sie auch geringer ausfallen oder ganz entfallen. Unser Tarif-Check zeigt Ihnen eine erste Schätzung. Ihre konkrete Ersparnis berechnen wir im Rahmen der Analyse, kostenfrei und unverbindlich, und nennen Ihnen belastbare Zahlen erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen.

Kann ich meinen bestehenden PKV-Vertrag optimieren?

Ja, und das lohnt sich häufig. Viele Verträge wurden vor Jahren abgeschlossen und entsprechen nicht mehr den heutigen Leistungsstandards oder dem aktuellen Beitragsniveau. Wir prüfen Ihren Tarif neutral auf Einsparpotenziale, Leistungslücken und Verbesserungen, sowohl über den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG als auch im Marktvergleich.

Brauche ich eine erneute Gesundheitsprüfung?

Beim Tarifwechsel innerhalb Ihres bestehenden Versicherers nach § 204 VVG grundsätzlich nicht. Nur wenn der neue Tarif Mehrleistungen enthält, darf der Versicherer für diesen Mehrleistungsanteil eine Gesundheitsprüfung verlangen. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer ist eine neue Gesundheitsprüfung dagegen üblich.

Ändern sich die Leistungen bei einem Tarifwechsel?

Ziel ist, bei gleichwertigem Versicherungsschutz den Beitrag zu senken oder bei gleichem Beitrag bessere Leistungen zu erhalten. Wir stellen alten und neuen Tarif transparent gegenüber, damit Sie genau sehen, was sich ändert.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Tarifoptimierung erfüllen?

Jeder privat Versicherte hat das Recht, bei seinem Versicherer einen Tarifwechsel zu beantragen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Zieltarif für Neuzugang geöffnet ist und gleichartigen Versicherungsschutz bietet. Einzelne Sonderfälle, etwa Wechsel zwischen Unisex- und Bisex-Tarifen oder in den Basistarif, prüfen wir gesondert.

Ist ein Tarifwechsel auch mit Vorerkrankungen sinnvoll?

Ja. Da beim internen Tarifwechsel keine erneute Gesundheitsprüfung für den bestehenden Leistungsumfang erforderlich ist, können auch Versicherte mit Vorerkrankungen von einem günstigeren Beitrag oder besseren Leistungen profitieren. Gerade für diese Gruppe ist der Tarifwechsel oft der einzige Weg zur finanziellen Entlastung.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei einem Wechsel?

Beim internen Tarifwechsel bleiben Ihre Altersrückstellungen vollständig erhalten. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer kann bei Verträgen ab 2009 ein Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden. Was das konkret für Sie bedeutet, rechnen wir individuell durch.

Steigt mein Beitrag nach der Optimierung wieder?

Beitragsanpassungen sind auch nach einer Optimierung möglich, da alle privaten Krankenversicherer Beiträge regelmäßig überprüfen. Wir achten bei der Auswahl auf Tarife mit stabiler Beitragsentwicklung und beobachten Ihren Vertrag weiter.

Warum steigen PKV-Beiträge im Laufe der Zeit?

Zwei Hauptursachen: Die Gesundheitskosten steigen kontinuierlich, und Versicherer eröffnen regelmäßig neue Tarife, während der Bestand älterer Tarife altert. Umso wichtiger ist es, die eigenen Wechselrechte zu kennen und regelmäßig zu prüfen.

Welche PKV-Anbieter vergleichen Sie?

Wir sind an keinen Anbieter gebunden und vergleichen die relevanten privaten Krankenversicherer in Deutschland. Bewertet werden nicht nur der Beitrag, sondern auch Leistungsumfang, Beitragsstabilität und die Erfahrungen aus der täglichen Beratungspraxis.

Unser Service

Wie viel Aufwand habe ich als Versicherungsnehmer?

Der Aufwand für Sie ist gering. Es genügt ein Mandat mit Ihren persönlichen Daten, dem Namen Ihres Versicherers und Ihrer Versicherungsnummer. Analyse, Anfragen beim Versicherer und Antragstellung übernehmen wir. Rechtsverbindliche Erklärungen geben wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ab.

Sind Sie wirklich unabhängig?

Wir sind Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und an keinen Versicherer vertraglich gebunden. Es bestehen keine Beteiligungen zwischen uns und einem Versicherer. Bei einer Vermittlung erhalten wir eine Courtage vom Versicherer; über unsere Vergütung informieren wir Sie vorab und geben jederzeit Auskunft.

Betreuen Sie mich auch nach dem Abschluss?

Ja. Ihnen wird ein persönlicher Berater als fester Ansprechpartner zugeteilt, der Sie bei Leistungsfragen, Tarifanpassungen, Beitragserhöhungen und Änderungen in Ihrer Lebenssituation begleitet. Im Rahmen der vereinbarten Bestandsbetreuung behalten wir Ihren Vertrag im Blick und melden uns, wenn Handlungsbedarf besteht.

Kann ich mich auch selbst direkt an meinen Versicherer wenden?

Ja, das ist jederzeit möglich. Ein Makler kann Ihnen dabei helfen, die in Frage kommenden Tarife systematisch zu vergleichen, die Unterschiede verständlich einzuordnen und den Wechsel für Sie zu begleiten und schriftlich zu dokumentieren.

Kann die Beratung auch digital stattfinden?

Selbstverständlich. Wir beraten bundesweit per Telefon. Der gesamte Prozess, von der Erstberatung über den Vergleich bis zur Antragstellung, kann vollständig digital ablaufen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Sprechen Sie direkt mit uns, kostenfrei und unverbindlich.