Tarifoptimierung nach § 204 VVG
Private Krankenversicherer bieten im Laufe der Jahre neue Tarife an. Welcher davon zu Ihrer heutigen Situation passt, ist aus den Unterlagen oft schwer zu erkennen. Wir prüfen alle Optionen systematisch für Sie.
§ 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Für gleichwertige Leistungen ist grundsätzlich keine neue Gesundheitsprüfung nötig, Ihre Altersrückstellungen werden angerechnet. Für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Wir analysieren Ihren Bestandsvertrag, zeigen Ihre Optionen auf und begleiten den Wechsel.
Die Analyse ist für Sie kostenfrei. Ein Honorar entsteht ausschließlich im Erfolgsfall: einmalig 12 × die erzielte monatliche Beitragsersparnis, vorab in Textform vereinbart. Vom Versicherer erhalten wir dafür keine Courtage.
Ratgeber: Tarifwechsel nach § 204 VVGDas umfasst die Leistung
- Analyse Ihrer aktuellen Beitragsstruktur und Tarifleistungen
- Prüfung aller Wechseloptionen innerhalb Ihres Versicherers
- Tarifwechsel nach § 204 VVG, ohne Neuantrag
- Anrechnung aller aufgebauten Altersrückstellungen
- Leistungsvergleich alter und neuer Tarif, transparent dokumentiert
- Regelmäßige Überprüfung in einem festen Betreuungsrhythmus