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PKV für Beamte:Beihilfe und Tarifwahl

Für Beamte ist die private Krankenversicherung meist die wirtschaftlichste Lösung. Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten, den Rest sichern Sie privat ab.

So funktioniert die Beihilfe

Beamte sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Stattdessen beteiligt sich der Dienstherr über die Beihilfe an den Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil sichern Beamte über eine private Beihilfeergänzung ab.

Typische Beihilfesätze beim Bund

Person Beihilfesatz
Aktive Beamte 50 % (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %)
Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 %
Kinder 80 %

Die Bundesländer haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen und Leistungen. Entscheidend ist immer die Verordnung Ihres Dienstherrn.

Die Öffnungsaktion für Beamte

Viele private Krankenversicherer beteiligen sich an der Öffnungsaktion für Beamte. Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Verbeamtung gilt:

  • keine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen,
  • keine Leistungsausschlüsse,
  • Risikozuschläge höchstens 30 %.

Gerade mit Vorerkrankungen ist diese Frist wichtig. Wer sie verpasst, muss mit einer regulären Gesundheitsprüfung rechnen.

Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten

  • Beihilfekonformität: Der Tarif muss genau die Lücke schließen, die Ihre Beihilfe lässt, nicht mehr und nicht weniger.
  • Beihilfeergänzungstarif: Er deckt Leistungen ab, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise erstattet, etwa Wahlleistungen im Krankenhaus.
  • Anwartschaft für später: Sinnvoll, wenn sich Ihre Beihilfe ändert, zum Beispiel bei Kindern oder Pensionierung.
  • Beitragsstabilität im Alter: Mit der Pension steigt der Beihilfesatz meist auf 70 %, der private Anteil sinkt.

Beamtenanwärter und Referendare

Schon während der Ausbildung gibt es spezielle Anwärtertarife mit niedrigen Beiträgen. Wichtig ist, dass der spätere Übergang in den regulären Beamtentarif ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist.

Bestehende Beamten-PKV optimieren

Auch Beamte können nach § 204 VVG innerhalb ihres Versicherers den Tarif wechseln. Das lohnt sich vor allem nach Beitragserhöhungen oder wenn sich der Beihilfesatz geändert hat. Mehr: Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Tipp: Wir prüfen kostenfrei, welche Beihilfeergänzung zu Ihrem Dienstherrn passt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte?

Beim Bund erhalten aktive Beamte in der Regel 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 %, Kinder 80 %. In den Bundesländern gelten teilweise abweichende Sätze.

Was ist die Öffnungsaktion für Beamte?

Viele private Krankenversicherer nehmen Beamte und Beamtenanwärter in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung auch mit Vorerkrankungen auf. Es gibt keine Ablehnung und keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge sind auf höchstens 30 % begrenzt.

Können Beamte auch gesetzlich versichert bleiben?

Ja, Beamte können freiwillig in der GKV bleiben, zahlen dann aber in der Regel den vollen Beitrag allein. Einige Bundesländer bieten alternativ eine pauschale Beihilfe zur GKV an.

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